Die gesetzliche Unterweisungspflicht

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern ein sogenanntes Bike Leasing an. Es gibt allerdings ein paar Dinge für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten.

Auch bekannt als ‘Jobrad‘, kann der Arbeitnehmer sich ein Fahrrad, mit oder ohne Motorunterstützung aussuchen. Als eBike wird dieses je nach Motorunterstützung (Pedelec, S-Pedelec, eBike) mit dem Bruttomonatseinkommen verrechnet. Je nach Variante, fällt ein Pedelec (bis 25km/h) nicht unter die 1%-Regelung; S-Pedelec (bis 45km/h) fällt unter die 0,5%-Regelung und ein eBike unter die 1%-Regelung.

Unterweisungspflicht

Die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungspflicht greift branchenübergreifend. Bei fast allen Werkzeugen (Ladungssicherung, Bauarbeiten, Laborarbeit etc.) oder Fahrzeugen (Gabelstapler, etc.) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die richtige Bedienung zu erläutern. Weiter muss er auf potentielle Gefahrenquellen, sowie deren Vermeidung hinweisen.

Bei einem Fahrrad, welches über den Arbeitgeber per Bike Leasing (für private & dienstliche Zwecke) angeschafft wurde, ist die Unterweisungspflicht vorgeschrieben.
Hierfür bietet sich eine
einmalige Fortbildung (vgl. Erste-Hilfe-Kurs) durch über ein paar Stunden an, bei dem u.a. die Aspekte ‚Hindernisse, Gefahrenbremsung, Kurvenfahren, Rechte & Pflichte im Straßenverkehr‘ praktisch erläutert werden.

Die Regeln finden sich in der BfGA §12 wieder.

UVV-Prüfung

Wenn das Fahrrad ausschliesslich privat genutzt wird, braucht es keine zusätzliche Unfallverhütungsvorschrifts-Prüfung. Der Arbeitsweg fällt nicht unter die dienstliche Nutzung.
Sobald das Fahrrad
zusätzlich auf dienstlichen Wegen genutzt wird, die während der Arbeitszeit stattfinden, ist die regelmässige UVV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.

UVV-Prüfung besteht aus:

  • Tägliche Prüfung des Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer
  • Monatliche Prüfung des Fahrzeugs durch den Arbeitgeber
  • Jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen

Die Regeln finden sich in der DGUV Vorschrift 70 wieder.

Die Prüfungen dienen speziell der Verkehrs- und Arbeitssicherheit, sowohl folglich der Prävention von Unfällen durch Materialermüdung oder überhöhten Verschleiss.

Die sogenannten Sachkundigen können extern beauftragt werden oder in größeren Unternehmen mit umfangreichen Fahrzeugflotten intern ausgebildet werden.
Bei vielen Bike Leasing-Anbietern in ein Wartungsservice während des Leasingzeitraums inklusive. Dies sollte natürlich vorher entsprechend zwischen Arbeitnehmer und Anbieter abgesprochen werden.

Zusätzlich kann vom Arbeitgeber noch eine sogenannte Gefährungsbeurteilung angefordert werden. Der Arbeitgeber kann zusätzlich noch die Helmpflicht anordnen – unabhängig der eBike Variante.

Fazit

  1. Unterweisungspflicht und UVV-Prüfung sind beide gesetzlich vorgeschrieben!
  2. Unterweisungspflicht: Für dienstlich UND privat genutzte Fahrzeuge. Einmalig.
  3. Unfallverhütungsvorschrifts-Prüfung: Für dienstlich genutzte Fahrzeuge. Regelmässig.