Welche Arten gibt es überhaupt? Und was ist eigentlich der Unterschied?

Unterschied eBike und Pedelec vorneweg: Das Wort ‘eBike’ wird in Deutschland für Fahrräder mit Motorunterstützung verwendet – ganz gleich wie stark die Motorunterstützung ist, oder ob man zusätzlich noch treten muss. Die meisten eBikes auf unseren Straßen sind eigentlich Pedelecs (PedalElectricCycle). Wie der Name es schon erahnen lässt, wird die Tretkraft zusätzlich durch eine Motorkraft unterstützt. Die unterstützende Motorkraft kann in der Regel direkt vom Lenker aus über ein Display (mit Touchfunktion oder Knöpfen) oder direkt am Rahmen nahe des Akkufachs bestimmt werden.

 

Unterschied eBike und Pedelec – 3 Varianten

Hierbei unterschieden wir zwischen drei Varianten:  ‘Pedelec’, ‘S-Pedelec’ und ‘eBike’.

Das Pedelec kommt mit einer Motorunterstützung bis 25km/h. Wenn Du schneller fahren möchtest, schaltet sich die Unterstützung ab. Für diese Variante braucht man keine sog. Versicherungskennzeichen.

Das S-Pedelec baut auf dem Pedelec und kommt mit der Motorunterstützung bis max. 45km/h. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass es sich um ein sog. ‘Kleinkraftrad’ handelt. Wie also bei Deiner alten Schwalbe mit 50ccm braucht das S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen und Du die Fahrerlaubnis AM. Ausserdem besteht für Dich Helmpflicht und die Vorgabe auf der Straße zu fahren.

Das eBike beschreibt alle Fahrzeuge mit zwei Rädern und Motorunterstützung ab 45km/h aufwärts. Die Motorunterstützung wirkt hierbei nicht zusätzlich zu Deiner Tretkraft, sondern ausschliesslich. Die Leistung bestimmst Du als Fahrer wie bei einem klassischen Motorrad vom Lenker aus zum Beispiel per Drehgriff.

 

Was Wikipedia zum Unterschied eBike und Pedelec sagt:

In Deutschland ist ein Pedelec einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, wenn es erstens mit einem Motor, der maximal 250 Watt dauerhaft leistet, ausgestattet ist, und zweitens die Motorunterstützung konstruktiv auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h begrenzt wird (§ 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes). In diesem Fall besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Dagegen ist für Fahrräder mit Elektroantrieb über 25 km/h („S-Pedelec“) die rechtliche Gleichstellung mit dem Kleinkraftradvorgesehen, sie benötigen somit eine Betriebserlaubnis und sind versicherungs-, kennzeichen- und fahrerlaubnispflichtig.[2][3] Wenn der Motorbetrieb den zusätzlichen Pedalantrieb nicht erfordert, handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor.[4]

Das Fazit

Über die Jahre hat sich das Wort ‘eBike‘ als allumfassende Bezeichnung für Fahrräder mit Motorunterstützung gegen ‘Pedelec’ durchgesetzt. Dies liegt zuletzt auch daran, dass sich das Wort ‘eBike’ dynamischer und jünger anhört. Neben anderen modernen Wörtern wie ‘iPhone’, ‘E-Mail’ oder ‘Cafe2Go’ hört sich ‘Pedelec’ einfach etwas altmodisch an. So ist im Volksmund die Bezeichnung eBike gängiger und es wird kaum einen Unterschied zwischen eBike und Pedelec gemacht. In unserem eBike Führerschein schulen wir somit streng genommen nur den Umgang mit dem Pedelec oder S-Pedelec.